Arbeitsrecht: Aktuelles & Veröffentlichungen

BAG 25.05.2016 - 5 AZR 135/16 Sonderzahlungen und Mindestlohn
Die Anrechnung von Sonderzalhungen auf den gesetzlichen Mindestlohn i.H.v 8,50 € brutto (derzeit 8,84 € / Stunde) sorgt immer wieder für Diskussionen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat nunmehr entschieden, dass Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld auf den Mindestlohn angerechnet werden dürfen, wenn diese unwiderruflich vereinbart wurden. Dies gilt insbesondere dann, wenn diese monatlich ausgezahlt werden, was in dem Fall der dem Urtei z Grunde lag der Fall war. Das BAG führte aus, dass es sich bei den Sonderzahlungen um echte Gehaltsbestandteile handelt und diese daher beim Mindestlohn zu bverücksichtigten sind.
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BAG 29.06.2016 - 5 AZR 716/15 Mindestlohn und Rufbereitschaft
Der Kläger war ein Rettungsassistent. IM Rahmen einer 4-Tage-Woche war dieser bei 12-Stundenschichten durchschnittlich 48 Stunden/Woche beschäftigt. Das Bruttogehalt des Klägers belief sich auf 2.700,00 € nebst Zulagen. Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ist der gesetzliche Mindestlohn auch für Bereitschaftzeiten zu bezahlen. Im konkreten Fall sei deiser Anspruch aber erfüllt gewesen. Auch wenn man die Bereitschaftszeiten mitrechnet, lag der durchschnittliche Stundenlohn über 8,50 € (derzeit 8,84 €).
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